Kosten
Wer trägt die Kosten einer Kinderwunschbehandlung
Die Kosten für die Untersuchungen zur Ursache Ihrer Unfruchtbarkeit werden zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Über die Kosten einer Kinderwunschbehandlung werden wir sie im Beratungsgespräch detailliert informieren. Die ärztliche Beratung sowie die zur Abklärung der Ursachen einer ungewollten Kinderlosigkeit erforderlichen diagnostischen Maßnahmen (wie z.B. Ultraschall- und Hormonuntersuchungen, Samenanalysen (Spermiogramm) und Eileiterüberprüfung) sowie einfache Behandlungen wie Zyklusunterstützung mit Eisprungauslösung sind normalerweise zu 100% Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Ehepaare bei denen beide Partner gesetzlich krankenversichert sind, bekommen weiterführende Behandlungen (z.B. Inseminationen, IVF oder ICSI) unter bestimmten Voraussetzungen anteilig (50%) von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Die Kostenübernahme bezüglich einer Behandlung (z.B. künstliche Befruchtung) im Rahmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist in vielen Fällen möglich. Auch bei gemischt versicherten Paaren (PKV/GKV) ist in vielen Fällen eine Übernahme der gesamten Behandlungskosten von Mann und Frau über die PKV oder anteilig (ca. 50%) über die GKV im Rahmen der Kostenerstattung möglich.
Gesetzlich versicherte, nicht-verheiratete Paare sowie Ehepaare bei denen die
Frau über 40 Lebensjahre oder der Mann über 50 Lebensjahre, oder einer der
Partner unter 25 Lebensjahre alt ist, sind in jedem Falle Selbstzahler (ohne
anteilige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung).
Der privat zu zahlende Eigenanteil für z.B. eine IVF-Behandlung (beide Partner
GKV) ohne zusätzliche Maßnahmen beträgt ca. 600-800 Euro + Medikamentenkosten
(ca. 800 Euro).
Insemination (AIH, IUI)
Die Insemination mit dem Samen des Ehepartners in einem nicht hormonell stimulierten Zyklus wird bis zu achtmal und in einem hormonell stimulierten Zyklus bis zu dreimal erstattet.
In-vitro-Fertilisation (IVF)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel 50% der Behandlungs- und
Medikamentenkosten, wenn der Arzt die Notwendigkeit der Behandlung belegt. Haben drei Behandlungen nicht zu einer Schwangerschaft geführt, bedürfen weitere Behandlungen der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Bei Privatkassen werden meist 100% der Kosten erstattet (s.o.).
Mikro-Injektion (ICSI)
Die Mikro-Injektion ist mittlerweile ebenfalls eine Regelleistung der Krankenkassen und wird genauso wie die IVF abgerechnet (50%, maximal 3 Behandlungszyklen).
Kryokonservierung
Wenn Sie überzählige Eizellen für einen weiteren IVF-Zyklus aufheben lassen möchten, müssen Sie die Kosten für die Aufbewahrung in jedem Fall selbst tragen. Die Kosten hierfür betragen etwa 350 Euro für das Kryokonservieren und etwa
400-600 Euro für einen Auftau-Kryozyklus.
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